Arbeitskleidung
Arbeitskleidung und Werkskleidung
Die Arbeitskleidung oder auch Werkskleidung wird in erster Linie aus hygienischen Gründen getragen. Diese sind vor allem bei Köchen oder Ärzten, Krankenschwestern und so weiter meist vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich um die typischen Arbeitsmäntel. Doch auch die Erkennbarkeit des Beruffeldes wird durch Arbeits- und Werkskleidung ermöglicht. So werden Polizisten, Feuerwehrleute oder Richter und Piloten an der Kleidung erkannt. Grundsätzlich soll die Arbeitskleidung und Werkskleidung bequem zu tragen sowie auch praktisch sein. Zur Arbeitskleidung gehört allerdings auch die Schutzkleidung, welche dem Schutz des Körpers dient. Dazu zählen unter anderem Helme, Handschuhe oder Schutzbrillen. Zunehmend nutzen auch Firmen diese Werkskleidung. Die einheitliche Kleidung der Mitarbeiter wird als Markenzeichen eingesetzt und verbessert die Corporate Identity. Beispielsweise tragen die Mitarbeiter von Mc Donald´s Filialen einheitliche Uniformen. Diese Arbeitskleidung ist unterteilt pro Anstellung der Mitarbeiter. Ein Filialleiter trägt andere Kleidung als eine Kassenkraft. Dadurch erkennen auch die Mitarbeiter untereinander ihren Vorgesetzten oder Kollegen. Diese Funktion der Kleidung lässt sich auch auf Messen beobachten. Die Arbeitskleidung soll den Mitarbeitern ein Gefühl von Zusammengehörigkeit geben und dem Kunden einen positiven Eindruck vermitteln. Grundsätzlich sollte die Arbeitskleidung und Werkskleidung vom Arbeitnehmer beschafft werden. Die Belege über den Kauf können anschließend steuerlich abgesetzt werden. Doch auch der Arbeitgeber kann die Arbeits- und Werkskleidung zur Verfügung stellen.
Tags: Arbeitskleidung; Werkskleidung